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Bauabnahme

Am Ende eines jeden Bauvorhabens steht die offizielle Bauabnahme. Die Baufirma übergibt den Bau an den Bauherren. Gleichzeitig tritt die Umkehr der Beweislast ein. Das heißt: sollten nach der Bauübergabe Mängel festgestellt werden, muss der Bauherr diese beweisen. Solche Verfahren sind oft langwierig und kostenintensiv.

Dieses gilt nicht für solche Mängel, die sich der Bauherr im Abnahmeprotokoll vorbehalten hat.

Ich empfehle jedem spätestens vor der endgültigen Bauabnahme einen unabhängigen Prüfung, um mögliche Mängel rechtzeitig aufzudecken.


Heute ist Donnerstag der 23.05.2013 - © 2005-2013 by Karsten Vogel
Letzte Aktualisierung am Montag den 28. Mai 2007