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Energieausweise

Für welche Praxisfälle gilt noch die alte EnEV 2004?
Die neuen EnEV tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. Die EnEV 2004 gilt bis Ende September. Der Bauherr kann allerdings verlangen, dass nach der neuen EnEV verfahren wird, wenn die Behörde am 1. Oktober 2007 über den entsprechenden Bauantrag oder nach der entsprechenden Bauanzeige noch nicht bestandskräftig entschieden hat.

Welche Energieausweise schreibt die EnEV 2007 vor?
Energieausweise für Neubau und Modernisierung
Energieausweise bei Verkauf, Leasing oder Neuvermietung eines Gebäudes, Wohnung oder Nutzungseinheit
Energieausweise als Aushang bei großem öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr

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Brennstoffverbrauch (m³ Gas od. Liter Heizöl) Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude

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Beheizte Wohnfläche in m²
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Ab wann sind Energieausweise verpflichtend?
Energieausweise für Neubauten sowie für Modernisierungen im Bestand - ab 1.10.2007 Pflicht bei neuen Bauanträgen.
Energieausweise für Bestandsgebäude samt möglichen Empfehlungen für Modernisierung - bei Verkauf oder Neuvermietung verpflichtend für:

Öffentliche Energieausweise als Aushang für große Dienstleistungsgebäude mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr - verpflichtend ab 01.07.2009.


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Letzte Aktualisierung am Samstag den 15. Oktober 2016